Aktuell

Sachstandsbericht zum Baugebiet "Bühli"


Baugebiet Bühli
Im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der Stadt Achern mit den Ortschaftsräten aus Mösbach wurde der Sachstand für die Entwicklung des Baugebiets „Bühli“ vorgetragen und erörtert.
Nachstehend sind die wichtigsten Fakten zusammengefasst:
In öffentlicher Sitzung hat der Gemeinderat am 7. April 2014 den ursprünglichen Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes aufgehoben und auf der Grundlage einer geänderten Gebietsabgrenzung einen neuen Einleitungsbeschluss gefasst, weil es von Seiten eines Eigentümers die Forderung gab, nicht in das Baugebiet einbezogen zu werden.
Am 18.05.2015 hat der Gemeinderat dem vom Ortschaftsrat Mösbach vorgeschlagenen einheitlichen Ankaufspreis zugestimmt und den Erschließungsträger KBB mit den Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern beauftragt.
In der Folgezeit wurden zahlreiche Fragen wie der Spritzmittelschutzabstand zwischen dem neuen Baugebiet und den angrenzenden Flächen festgelegt, die Durchführung eines Baulandumlegungsverfahrens beschlossen, die Teiländerung des Flächennutzungsplans eingeleitet und die Beteiligungen der Fachbehörden durchgeführt. Für die Neuerstellung des Generalentwässerungsplanes für dieses Baugebiet wurden zahlreiche Gespräche mit Grundstückseigentümern und Fachbehörden geführt. Damit die weiteren Verfahrensschritte wie die Detailplanung für die Entwässerung veranlasst werden können, bedarf es der Sicherheit, dass die vom Gemeinderat schon 2008 für alle Baugebiete beschlossenen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dies bezieht sich insbesondere auf die Sicherung des fünfzigprozentigen Eigentumsanteils an der Baugebietsfläche durch die Stadt. Damit soll sichergestellt werden, dass interessierten Bauwilligen Bauplätze zu vertretbaren Preisen angeboten werden können. Es gibt dazu den weiteren Grundsatzbeschluss, dass die Stadt lediglich ihre Kosten für den Ankauf der Grundstücke und die Erschließung sowie Planung an die Käufer weitergibt, aber keinerlei Gewinn realisiert. Da zwischenzeitlich im laufenden Verfahren Grundstücke, welche der Stadt im Rahmen der Umlegung zur Zuteilung zugesagt waren, zu einem höheren Preis an Private veräußert worden sind, wird dieser kommunale Anteil zwischenzeitlich unterschritten und es laufen aktuell noch Nachverhandlungen mit den neuen Grundstückseigentümern.
Seitens der Stadt gibt es die klare Festlegung, dass an alle Eigentümer der gleiche Kaufpreis bezahlt und hierfür auch im Einzelfall nicht abgewichen wird. Diese Gleichbehandlung der Bürger soll nicht aufgegeben werden.
Stadtverwaltung und Ortsverwaltung hoffen, dass doch noch die von vornherein festgelegten Vorgaben wie der fünfzigprozentige kommunale Grundstücksanteil erreicht, die fachlichen Klärungen für das Baugebiet abgearbeitet und schlussendlich das Baugebiet nach leider langer Verfahrenszeit endlich zum Abschluss gebracht werden.