Grillplatz

Arbeitseinsatz am Grillplatz


Grillplatz Gruppenbild 18 Helfer mit Motorsägen, Sägemaschinen, Frontlader und Spaten  beladen, trafen  sich am vergangenen Samstag zum Arbeitseinsatz am Grillplatz „Kreuzberghütte“.
Das Grillhüttendach musste komplett erneuert werden und mit einem Trapezblech neu überzogen werden. Durch den Einsatz der beiden Blechner, Klaus Bürk und Martin Braun, war bis zum Spätnachmittag das Dach wieder geschlossen. Die Unterkonstruktion hatte der Bauhof mit Zimmermann Eduard Jörger zuvor bearbeitet und errichtet. Das Gerüst stellte Maurer Klumpp zur Verfügung. Der Abhang bei der Grillhütte wurde abgetragen und das Kreuz neu entgrast. Auch der Gesamtplatz wurde hergerichtet, sodass nur noch Bergsand und bei der Hütte Schotter angebracht werden muss. Zeitgleich wurde die Anlage „Flurbereinigungsstein“ abgeräumt, da das Holz und die Bank zu morsch waren. Diese wird ebenfalls neu hergerichtet. Sobald die Tische und Bänke vom Bauhof zurück sind, wird weiteres berichtet.
Den Helfern aus den Mösbacher Vereinen, den Ortschaftsräten und den beiden Blechnern danke ich nochmals ganz herzlich für ihren ehrenamtlichen, vorbildlichen Einsatz für unsere
Ortschaft.



Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 19.06.2001 einstimmig die Benutzung des Mösbacher Grillplatzes neu geregelt.

Hierbei wurde folgender Beschluss gefasst:

Die Vermietung des Grillplatzes wird beschränkt auf Mösbacher Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Schulklassen und Kindergartengruppen. Bei Vereinen, Schulklassen und Kindergartengruppen werden auch Auswärtige zugelassen. Das Benutzungsentgelt für den Grillplatz beträgt 15,00 Euro. Mösbacher Vereine sowie Schulklassen und Kindergartengruppen unter Aufsicht eines Lehrers/in oder Erziehers/in erhalten den Grillplatz kostenlos. Bei der Vermietung wird eine Kaution von 25,00 EURO verlangt.  Mösbacher Vereine sind hiervon freigestellt. Die Neuregelung tritt mit Wirkung vom 01. August 2001 in Kraft.

Anlass war u.a. die überdurchschnittliche Nutzung unseres Grillplatzes durch Auswärtige und damit verbunden die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten durch unsere Bürgerinnen und Bürger.Aufgrund der Neuregelung soll auch die Anzahl der Vermietungen auf ein erträgliches Maß zurückgeführt werden. Gefasst wurde dieser Beschluss vor dem Hintergrund, dass die Grillhütte und der Grillplatz von den Mösbacher Vereinen in Eigenarbeit erstellt wurde. Anfragen hinsichtlich der Vermietung nimmt unsere Ortsverwaltung gerne entgegen